Impressumspflicht

Für die Erstellung und Publikation von Homepages existieren seit dem „Erlass der Richtlinien über den elektronischen Geschäftsverkehr“ gesetzliche Vorschriften über Mindestangaben zur Person des Anbieters im Impressum der Site. Diese Mindestangaben sollen zum Zweck des Kundenschutzes offen gelegt werden. Hiermit soll die Gefahr von betrügerischen Angeboten im Internet verringert werden.


Zu den Pflichtangaben des Impressums zählen die Nennung des Namens und der Anschrift unter der der Anbieter niedergelassen ist. Bei juristischen Personen ist ebenso der Name des Geschäftsführers zu nennen. Weiterhin sind Angaben zu den Handelsregistereintragungen oder anderen offiziellen Registern zu machen. Auch eine funktionierende e-mail Adresse und Umsatzsteueridentifikationsnummer müssen im Impressum enthalten sein.


Eine Missachtung der Impressumspflicht kann Bußgelder in Höhe von bis zu 50.000€ nach sich ziehen.